Assessorwirt/in jur. (FSH) - Studienbeschreibung
Der Studiengang Assessorwirt/in jur. FSH dient dem Ziel, eine rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite sowie der rechtlichen Tiefe mit der entsprechenden fächerübergreifenden Vernetzung alle diejenigen Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das erste und zweite juristische Staatsexamen Pflichtbestandteil sind.
Der Studiengang ist unterteilt in zwei große Fachkomplexe. Der erste Komplex beansprucht vier Semester und beinhaltet weitgehend das gesamte materiell-rechtliche Wissen, dass auch in der ersten Staatsprüfung für Juristen verlangt wird. Er entspricht inhaltlich dem Studiengang Rechtswirt/in FSH. Der zweite Komplex erstreckt sich über drei Semester und vermittelt die prozessuale Theorie, die Volljuristen für das zweite Staatsexamen beherrschen müssen.
Der Studiengang Assessorwirt/in jur. FSH ermöglicht dem Absolventen die Durchführung von qualifizierten materiell-rechtlichen und prozessualen Aufgaben in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft. Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zu den juristischen Staatsexamina) kann der Assessorwirt jur. FSH aufgrund seines Lehrgangs viele Sachverhalte weitgehend selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Vorgänge für den Juristen vorfertigen oder in Eigenverantwortung selbst umsetzen.
Wissenstest "Jura" |
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FSH
Telefon: 0681/390-5263
E-mail: info@e-fsh.de
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Studienführer
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Impressum
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