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Kann man als Steuerzahler für die bezahlte Steuer, wie bei den Gebühren eine direkte Gegenleistung verlangen?
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Nein, der Steuerzahler hat keinen direkten Anspruch auf Gegenleistung. Indirekt erhält er eine Gegenleistung.
Bsp. : 1. Frau Hock bezahlt Einkommensteuer. Eine direkte Gegenleistung erhält sie nicht.
Dafür kann sie aber beispielsweise kostenlos die Autobahn benutzen.
2. Der Sohn von Herrn B. besucht die Grundschule. Herr B. muss dafür nichts bezahlen.
In beiden Fällen erhalten die Personen eine indirekte Gegenleistung von dem Staat.
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