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Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
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Aufgaben:
1.) Wann liegt eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag vor?
2.) Worin besteht das Problem, wenn Private ein Geschäft des Staates ohne Auftrag führen?
3.) Erläutern Sie bitte den Begriff des „Auch-fremden-Geschäfts“ im öffentlichen Recht.
Lösungen:
1.) Eine Geschäftsführung ohne Auftrag ist öffentlich-rechtlich, wenn die Maßnahme, wäre sie vom an sich zuständigen Geschäftsherrn vorgenommen worden, im Sachzusammenhang zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht.
2.) Es besteht die Gefahr, dass ein Bürger durch seine Geschäftsführung staatliches Ermessen unterläuft. Aus diesem Grunde ist die Anwendbarkeit der Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht umstritten.
3.) Ein „Auch-fremdes-Geschäft“ im öffentlichen Recht liegt vor, wenn das zu führende Geschäft sowohl im staatlichen als auch im eigenen Interesse des Geschäftsführers liegt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Vorliegen des Fremdgeschäftsführungswillens.
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