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Verteidiger



Aufgaben:

1.) Beschreiben Sie den Begriff des Verteidigers.

2.) Wer kann Verteidiger werden?

3.) Kann der Verteidiger für den Beschuldigten einen Beweisantrag stellen, auch wenn der Beschuldigte dies nicht will?

4.) Das Ehepaar Müller wird des gemeinsamen Betruges angeklagt. Kann Rechtsanwalt V beide Angeklagten verteidigen?

5.) Was versteht man unter einem Pflichtverteidiger?

6.) Muss im Falle der notwendigen Verteidigung immer ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden?

7.) Wie nur kann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in einem laufenden Verfahren beendet werden?

8.) Kann der Wahlverteidiger des Angeklagten zum Pflichtverteidiger bestellt werden?

9.) Wie lässt sich die Wahrheitspflicht des Verteidigers kurz beschreiben?

10.) Darf der Briefverkehr des Beschuldigten mit seinem Verteidiger überwacht werden?



Lösungen:

1.) Ein Verteidiger ist ein selbständiges und vom Gericht und der Staatsanwaltschaft unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er ist nicht Vertreter des Beschuldigten.

2.) Verteidiger kann sein, wer als Rechtsanwalt bei einem deutschen Gericht zugelassen oder als Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule tätig ist. Andere Personen können nur mit Genehmigung als Verteidiger zugelassen werden.

3.) Ja. Denn der Verteidiger ist nicht Vertreter des Beschuldigten und daher dessen Anweisungen nicht unterworfen. Der Verteidiger kann sich dem ausdrücklichen Wunsch des Mandanten widersetzen, soweit dies objektiv betrachtet dem Beschuldigten nützt.

4.) Nein. Es gilt das Verbot der Mehrfachverteidigung nach § 146. V kann nur einen der Ehepartner verteidigen.

5.) Pflichtverteidiger ist der Verteidiger, der im Falle der notwendigen Verteidigung dem Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, beigeordnet wird.

6.) Nein, nur wenn der Beschuldigte noch keinen Verteidiger hat.

7.) Nur durch Rücknahme nach § 143 oder durch Widerruf aus wichtigem Grund.

8.) Ja. Ein solcher Antrag enthält nämlich die konkludente Erklärung, dass das Wahlmandat niedergelegt wird. Dann hat der Angeklagte keinen Verteidiger, so dass ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist.

9.) Er muss nicht alles offenbaren, aber alles, was er sagt, muss wahr sein.

10.) Nein. Die Post darf weder zu Beweiszwecken beschlagnahmt noch geöffnet werden.



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